Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
Kontaktdaten
Wenn Sie mittels Formular auf der Website oder per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert.
Darüber hinaus werden Ihre Daten ausschließlich für die von Ihnen ausdrücklich in Anspruch genommenen Services und Online-Dienste des Kindergarten Schlössl Möllersdorf (z.B. das Anfordern von Informationsbroschüren, usw.) verarbeitet. Nur so kann die erwünschte Leistung erbracht werden.
Weitergabe an Dritte
Alle vom Kindergarten Schlössl Möllersdorf verarbeiteten personenbezogenen Daten werden ausschließlich in nachstehenden Fällen an Dritte weitergegeben oder für einen anderen, als den ursprünglichen Zweck verwendet:
• wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht (z.B. bei gerichtlichen Erhebungen im Zuge der Aufklärung einer Straftat),
• wenn die angeforderte Leistung nicht anders den Wünschen entsprechend erbracht werden kann (z.B. gesetzlich vorgesehene Datenabfragen, um ein Anliegen bearbeiten zu können) oder
• wenn Ihre ausdrückliche Zustimmung dafür vorliegt (Anmerkung: Eine solche Zustimmung kann bei der jeweiligen datenverarbeitenden Stelle jederzeit schriftlich widerrufen werden.).
Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Näheres dazu finden Sie auf dem „Informationsblatt über Ihre weiterführenden Rechte“ auf der Website der Stadtgemeinde Traiskirchen.
Hinweis:
Das Auskunftsrecht nach dem Datenschutzrecht umfasst nicht die Akteneinsicht in einem anhängigen Verfahren. Gemäß § 17 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) können Parteien in einem AVG-Verfahren bei einer Behörde in die ihre Sache betreffenden Akten Einsicht nehmen und von diesen oder Teilen davon Abschriften anfertigen.
Das Auskunftsrecht nach dem Datenschutzrecht umfasst ebenfalls nicht die Auskünfte gemäß dem NÖ Auskunftsgesetz. Gemäß dem NÖ Auskunftspflichtgesetz haben die Organe der Stadtgemeinde über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskunft zu erteilen, soweit dem keine gesetzlichen Einschränkungen entgegenstehen.
NÖ Landeskindergarten Schlössl Möllersdorf
Heinrich-Wenninger-Weg 1
2514 Traiskirchen
E kiga.schloessl@traiskirchen.gv.at
Den Datenschutzbeauftragten der Stadtgemeinde Traiskirchen erreichen Sie unter:
DI Kurt Berthold
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
cleverdata gmbh
E kurt.berthold(at)cleverdata.at
Stand: März 2023